Autoren: Vorsicht beim Abtreten (zu Lebzeiten) (Künstlerdämmerung #28)

Um nichts unnötig zu verkomplizieren, verweise ich gern auf Stefan Niggemeiers „Schöner verlegen – mit dem Geld anderer Leute“ sowie Tom Hillenbrands schöne Linksammlung (unter Urheberpauschale.de) – und kann allen hier mitlesenden Mitschreibern nur raten, sich wenigstens mal 10 Minuten mit dem Thema zu beschäftigen, nämlich den Folgen der BGH-Entscheidung, womit am 21. April 2016 die Verlegerbeteiligung an unseren Urhebereinnahmen für unrechtmäßig erklärt worden ist. Rückwirkend. Sowie vorwärts.

Wie ich bereits an anderer Stelle ausführte, wird das Folgen haben – allerdings nicht unbedingt solche im BGH-Urteilssinn, denn die Verleger-Lobby arbeitet mit Hochdruck an einer Gesetzesänderung, so dass zukünftig die Autoren nicht mehr geprellt werden müssen, sondern schlicht gesetzkonform leer ausgehen. Ob das was mit „Gewaltenteilung“ zu tun oder wenigstens sonstwie gerecht das ist, lässt sich im Einzelfall bestimmt prima hin- und her wenden, und die Entscheidung, wie man zu seinen eigenen Ansprüchen steht, kann einem ja eh keiner abnehmen – hier sei nur ergänzend vermerkt, auch und gerade für Elfenbein-Schöngeister:

Wenn demnächst die Bitten eurer Verlage bei euch in der Post liegen, doch bitte all eure Ansprüche abzutreten, um so auch weiter „erfolgreich zusammenarbeiten zu können“, bedenkt bitte vor dem freundlichen Hinzaubern eurer ewigen Signatur:

a) Was die VG Wort euch in der Vergangenheit manchmal überweisen hat (und meist ohne Nennung von Gründen oder Details), gehörte und gehört euch. Nicht überwiesen wurde in der Vergangenheit die andere Hälfte, die ebenfalls euch gehörte. Es handelte sich nie um Geschenke, auch wenn sich das so anfühlte.

b)  Es steht euch frei, eure Verleger und Lektoren zu lieben (gut so!) und deshalb bei der VG Wort auf die Auszahlung eurer zu Unrecht einbehaltenen Urhebergelder zu verzichten (vielleicht nicht ganz so gut so). Gleich wie: Lest bitte genau hin, denn rechtlich gesehen dürfte es sich bei einem solchen Verzicht um eine Schenkung eurerseits an eure Verlage handeln, was bedeutet: Ihr müsstet die euch zustehende Umsatzsteuer abführen. Und zwar auch dann, wenn ihr die Nettosummen gleich abtretend weiterverschenkt. Also, ernsthaft, Augen auf beim Abtreten. Lasst euch wenigstens von euren Verlagen versichern, dass ihr nicht am Ende a) auf das euch zustehende Geld verzichtet und b) obendrein noch in Richtung Finanzamt ordentlich draufzahlt.

c)  Rate ich euch ganz undifferenziert dazu, auf eure Ansprüche eben gar nicht zu verzichten, und

d) doch mal zu prüfen, ob ihr nicht auch in die VG Wort eintreten wollt (kostet sagenhafte 15 Euro, allerdings ist das Antragsformular tierisch gut versteckt) und zukünftig mit abstimmen möchtet, was so mit eurem Geld passiert. Es geht ja immerhin um zurückliegende bummelig 500 Millionen Euro (davon bummelig 400 angeblich, siehe Hochtouren-Lobby, verjährt, aber 100 sind ja auch Geld, und da kommt auch in Zukunft noch was nach, gegebenenfalls. Sofern ihr euch darum kümmert. Sonst nicht.

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